Stellungnahme „Baumfällung im Rohrbruch“
Sehr geehrte Hohner Bürgerinnen und Bürger,
die Wählergemeinschaft für die Gemeinde Hohne
(WGH) möchte folgende Stellungnahme zum aktuellen Thema „Baumfällung im Rohrbruch“ abgeben:
Zur o.g. Baumfällung von insgesamt elf Bäumen können wir aktuell keine sachdienlichen Hinweise geben, da
für diese Maßnahme weder ein Ratsbeschluss, noch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde vor-
lag. Es handelte sich um zehn Stiel-Eichen (Quercus robur) und eine Hänge-Birke (Betula pendula). Nördlich der
Straße „Feldmoor“ standen vier Eichen, südlich davon sechs Eichen und eine Birke.
Eines unserer Fraktionsmitglieder, Hr. Norbert Vieweg, hatte einige Wochen vorher in einer Ratssitzung auf
die eventuellen Möglichkeit einer Entfernung der Bäume gefragt mit der Begründung: starker Wurzelbewuchs im
Graben und Beschattung einer geplanten Erweiterung des Solarfeldes. Allerdings ging es in seiner Fragestellung
auch nur über die vier kleineren Eichen am nördlichen Straßenrand/Graben
Weshalb die Entfernung der Bäume dann aber ohne Ratsbeschluss und ohne behördliche Genehmigung erfolgte
und auch wer den Auftrag dazu gegeben hat, zudem auch noch die 7 Bäume am südlichen Straßenrand zu fällen,
entzieht sich bis heute unserer Kenntnis.
Da dieses Thema auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 05.04.2018 gesetzt wurde , wird unsere
Fraktion an diesem Abend eine vorbehaltlose Aufklärung verlangen.
Außerdem möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und können deshalb nicht ganz verstehen,
weshalb dieses Thema nun auch noch regelrecht in die Medien gezerrt wird. Mängel bei Entscheidungsfindungen
und daraus resultierende Fehler, sollten aus unserer Sicht öffentlich im Gemeinderat diskutiert, ggf. korrigiert
und erst nach klarer Sachlage in die Medien gebracht werden.
Die WGH hat sich seit der letzten Kommunalwahl u.a. zum Ziel gesetzt, dass unsere landschaftsprägenden
Bäume, sowohl inner- als auch außerorts, unter allen Umständen erhalten und geschützt werden. Nur in
begründeten Einzelfällen, bei mehrheitlichem Ratsbeschluss und unter Hinzuziehung von Verwaltung und, sofern
fachlicher Rat dies erforderlich macht, muss die Unteren Naturschutzbehörde die Bewertung vornehmen und
Maßnahmen dazu genehmigen.
Gerne stehen wir bei Rückfragen zu Ihrer Verfügung.