Bund der Steuerzahler zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen

Bund der Steuerzahler zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen

Moin Zusammen!

Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter in den niedersächsischen Kommunen dauerhaft so sehr wie das Thema Straßenausbaubeiträge. Hiervon zeugen die zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich in den vergangenen Jahren vielerorts mit dem Ziel gegründet haben, die Straßenausbaubeiträge lokal oder landesweit abzuschaffen.

Die gesellschaftliche Akzeptanz für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist zunehmend verloren gegangen, denn nicht selten erreichen die von den Kommunen versendeten Beitragsbescheide fünf- oder in Ausnahmefällen sogar sechsstellige Euro-Beträge.

Eine zufriedenstellende Lösung kann nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler nur durch eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf Landesebene erfolgen. Da Gemeindestraßen öffentliche Güter darstellen, die von allen uneingeschränkt genutzt werden können, wäre eine gemeinschaftliche Finanzierung ohnehin die adäquatere Lösung.

Eine einseitige Belastung der Straßenanlieger ist und bleibt dagegen ungerecht.

Um die gemeindliche Infrastruktur aufrechterhalten zu können, müssten finanzschwache Kommunen dabei auf entsprechende Finanzausgleichszahlungen (Bedarfszuweisungen) des Landes vertrauen können.

Finanzstärkere Kommunen könnten die entgangenen Einnahmen auch durch Einsparungen und Umschichtungen in ihren Etats finanzieren. So entfiele bei den Kommunen bereits der bürokratische Aufwand für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge, der über ein Fünftel der Beitragseinnahmen aufzehren kann. Nach Auskunft des Statistischen Landesamts vereinnahmten die niedersächsischen Kommunen in den letzten Jahren „Beiträge und ähnliche Entgelte für Gemeindestraßen“ in Höhe von knapp 100 Millionen Euro jährlich.

Zum Vergleich: Der niedersächsische Landeshaushalt hatte vor der COVID-19-Pandemie ein Volumen von ca. 34,7 Milliarden Euro.

Gemessen daran, nähmen selbst vollumfängliche Kompensationszahlungen an die Kommunen einen verschwindend geringen Anteil von lediglich 0,29 Prozent ein.

Für die Entlastung der Grundstücksbesitzer fehlt also NICHT das Geld, sondern der politische WILLE etwas zu ändern und die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz DEUTLICH zu entlasten und Eigentum zu schützen!

Nehmen Sie, nehmen wir die Landtagswahl 2021 zum Anlass und stellen den Landtagskandidaten doch am Wahlstand mal ganz konkret die Frage: Wie stehen Sie denn zur Abschaffung der „Strabs“?

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