Zusammenfassung Ratssitzung vom 09.07.2020

Zusammenfassung Ratssitzung vom 09.07.2020

Liebe Mitbürger_innen der Gemeinde Hohne,
liebe Mitglieder und Freunde der Wählergemeinschaft!

In der letzten Woche fand die Ratssitzung in der Grundschule Hohne statt, wobei aufgrund er COVID-19 Pandemieverordnungen
nur leider 20 Zuhörer teilnehmen konnten.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle eine Kurzinformation über die aus unserer Sicht wesentlich wichtigen Inhalte und Ergebnisse der Sitzung geben.

Die Einwohnerfragestunde begann mit Fragen/Hinweisen zu den abgesperrten Wegen, die mit Asbest konterminiert sind. Hier wurde die mangelhafte Absperrung dieser Wege hinterfragt, da die Schilder und Absperrungen teilweise umgefallen oder auch die Wege nur von einer Richtung aus gesperrt wurden.

Aus Sicht der Verwaltung sei alles allerdings ordnungsgemäß abgesperrt…

Nach der Bürgerfragestunde wurden die Tagesordnung besprochen und sogleich von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt, den WGH-Antrag zur zeitlichen Aussetzung der Erneuerung des Flettmarschen Weges auszusetzen, von der Tagesordnung entfernt. Offensichtlich wollten CDU und SPD nicht mehr über diese Thema diskutieren – also – ZACK, weg und KEINE DISKUSSION !
Raus aus der Tagesordnung…

Unserer Fraktion geht und ging es immer darum, aktiv mit Investitionen ein Gewerbegebiet zu entwickeln, um die Gemeinde zukunftsfest mit Perspektiven auszustatten, anstatt das Geld von fast 180.000 €, das nicht vorhanden ist, in der Erde zu „verbuddeln“.

Anstatt gleichzeitig dann noch die Anlieger (teilweise Landwirte) mit hohen Ausbaukosten, u. i. Ü. mit der 4. (!) Investition dieser Art in Folge (DEA-Straße, Ahnsbecker Weg, Trift, Flettmarscher Weg) zusätzlich den Gemeindehaushalt zu belasten (…für Brücken, die in ihrer Standsicherheit gem. Gutachten der Ing.-Büros überhaupt nicht in Frage gestellt werden, sondern im Gegenteil, denen noch eine Lebensdauer von vielen Jahrzehnten bescheinigt wird!).

Wenn die anderen Fraktionen darüber nicht mehr diskutieren wollen, ist das zu akzeptieren – dann sollte JEDOCH auch bei weiterer Haushaltsverschuldung nicht vergessen werden, dass wir Vorschläge erarbeitet haben, wie sparsamer und gezielter mit nicht vorhandenen Haushaltsmitteln (Schulden) umgegangen werden könnte, um weitere Steuererhöhungen und Belastung der Bürger hätte verhindert werden können…

Die weiteren Anträge wurden vorgetragen und im Detail diskutiert, u.a.:

  • 1.     SPD-Antrag zum sofortigen Stopp der Planungen des DEA-Gewerbeparks,
  • 2.     WGH-Antrag zum Schadensausgleich durch kommunale Eigenversicherung des der durch Asbest kontaminierten Feldwege
  • 3.     WGH-Antrag zur Instandsetzung gem. Verkehrssicherungspflicht
  • 4.     WGH-Antrag zur Akteneinsicht bei der Verwaltung in den Vorgang um die asbestkontaminierten Feldwege
  • 5.     SPD-Antrag und WGH-Antrag zu Suche nach Potenzialflächen für die Wohnbebauung wurde zu einem Tagesordnungspunkt zusammen gefasst.

Zu 1: SPD-Antrag zum sofortigen Stopp der Planungen des DEA-Gewerbeparks

Der SPD-Antrag zum sofortigen Stopp der Planungen zum DEA-Gewerbepark wurde bereits im Vortrag abgeändert auf den Wunsch,  dass ein Wohn- u. Gewerbemischgebiet entstehen soll. 

Dazu gaben wir den Hinweis, dass

a) noch ca. über 30 Bauplätze im „Altes Hohes Feld“ zur Verfügung stehen, sofern eine Erschließung endlich geplant wird – auch hier ist Stillstand, weil alle 15 Grundstücke bereits verkauft wurden und Planungen zur dringend erforderlichen weiteren Erschließung aktuell nicht in Sicht sind.

b) falls die Gemeinde Hohne anstatt eines Gewerbegebietes, auf dem DEA-Gelände ein Wohn- oder Mischgebiet entstehen lassen möchte, dann allerdings die mögliche niedersächsische Förderung der N-Bank mit über 60 % als nicht rückzahlbares Darlehen an die Gemeinde verzichtet werden müsste

Klartext: beim Gewerbegebiet besteht die große Chance Fördermittel in Höhe von ca. 700.000 € zu erhalten! Auf die Herstellung von Wohn- u. Mischgebieten zahlt das Land Niedersachsen, bzw. die N-Bank NULL €

Anzumerken ist auch, dass bei der Erschließung als Wohn-/Mischgebiet annähernd die gleichen Kosten anfallen (Planung, Erschließung und Ausgleichsflächen). Worin läge also der Vorteil, wenn der DEA-Gewerbepark „abgeblasen“ wird?

Wir sehen keinen Vorteil – im GEGENTEIL – die Nacheile überwiegen.

Es wäre töricht auf die Chance einer derartigen Förderkulisse/Fördergelder leichtfertig zu verzichten.

Auch die CDU schwankte zwischen Planung stoppen und nochmal „abwarten“ … nur auf was denn??? In der Diskussion konnten sich dann doch die Mehrheit FÜR die Fortführung der Planungen durchringen, so dass es
WEITER GEHT – endlich!!!

Dabei werden wir uns nach wie vor dafür einsetzen, dass die Bedenken und Hinweise aller Anlieger im „Altes Hohes Feld“ so weit möglich beachtet und in die weiteren Planungen mit einbezogen werden, um ein ruhiges Gewerbegebiet zu entwickeln.

DAS GEWERBEGEBIET WIRD KOMMEN, denn es ist eines der wichtigsten Zukunftsprojekte unserer Gemeinde!!!

Zu 2.: WGH-Antrag zum Schadensausgleich durch kommunale Eigenversicherung des der durch Asbest kontaminierten Feldwege

Zu unserem Antrag auf Einschaltung des kommunalen Schadensausgleich, der sogenanten Eigenversicherung der Gemeinden, hat das Ziel, dass der gesamte Vorgang einem externen Fachanwalt für Umwelt- und Verwaltungsrecht zur Prüfung übergeben wird.

Hier ist unsere Meinung und Auffassung ganz klar: es kann nicht sein, dass bei welcher „Fehlleistung“ auch immer, ob von Ratsmitgliedern oder Verwaltungsmitarbeitern, am Ende der „kleine Steuerzahler“ den Schaden bezahlt.

Übernahme von politischer Verantwortung ist eine stellvertretende Verantwortung für die Institutionen, für einen Funktionszusammenhang oder Entscheidungsbereich, an dem viele Akteure beteiligt sind und ist ein Stück weit Symbolik. Symbolik, die aber aus unserer Sicht für eine funktionierende Demokratie eminent wichtig ist, weil verloren gegangenes Vertrauen wieder erlangt werden könnte. Selbst Fehler eingestehen, ist nicht leicht – und doch zeugt es von enormer Stärke!
Was wir von der Bürgermeisterin aus der Zeitung erfahren haben: „Es ist einfach dumm gelaufen!“ DAS ist nach unsere Auffassung
EINFACH zu WENIG!

So ein Stellungnahme stimmt sicher viele Bürger*innen und unsere WGH-Fraktion nachdenklich und traurig. Auch, da wir durch sehr viel Motivation zur Eigeninitiative/-Leistung immer wieder versuchen, den Gemeindehaushalt zu schonen, und auf der anderen Seite der Schuldenstand durch dieses Desaster höchstwahrscheinlich drastisch weiter erhöht wird.

Uns stellen sich zudem folgende Fragen:

  • Wer befreit die restlichen Wege, die nicht saniert werden, von Baumischmüll und von den Teilen, die Fußgänger und Verkehrsteilnehmer verletzen oder deren Fahrzeuge beschädigen könnten?
  • Weshalb tritt für diesen Fall nicht die Eigenschadenversicherung der Gemeinden und Körperschaften ein; hier ist nun endlich der Rat unserem Vorschlag einstimmig gefolgt, diesen Vorgang durch externe Fachleute zu durchleuchten, unseren Vorschlag aufzugreifen, diese Möglichkeit einer evtl. Schadensregulierung zu überprüfen und Lösungen aufzuzeigen

Für uns ist deshalb dieser Fall nicht abgeschlossen – im Gegenteil! Wir werden weiter berichten… und versuchen den Schaden, der durch dieses, in der Geschichte unserer Gemeinde wohl einmalige Desaster, so gut es geht abzuwenden!

Zu 3.: WGH-Antrag zur Instandsetzung gem. Verkehrssicherungspflicht

Wir hatten beantragt, dass die Gemeinde Hohne, bis spätestens Ende Juli 2020, die nachfolgend genannten Straßenreparaturarbeiten ausführt. Dazu sollte wieder der gem. Beschluss aus 2016 und wie der bisher verwendete Kaltasphalt „MAKABIT 82® SUPER“ (Körnung 0/5) oder gleichwertig einzusetzen.

  • Wiesenstr., Spechtshorn
  • Feldmoor, Hohne
  • Groß Oesinger Weg (das großflächige Schlagloch Gr. Oesinger Weg/Ecke Sandförth ist zur Besichtigung bei der nächsten Bauausschuss-Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen).

Im öffentlichen Verkehrsraum trägt die Gemeinde u.a. die Verkehrssicherungspflicht und ist somit auch für die Reparatur der Gemeindestraßen verantwortlich.

Außerdem kann mit einer rechtzeitigen Reparatur eine höhere Lebensdauer unserer Straßen und Wege erreicht und damit Kosten für einen Neubau vermieden werden. So gesehen werden die Kosten für den Gemeindehaushalt und die Grundstückseigentümer minimiert.

Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass verschiedene Straßen monatelang nicht instandgesetzt und repariert werden, denn unabhängig von der Gefahr für Verkehrsteilnehmen, hat die Gemeinde die Pflicht, diese Arbeiten auszuführen und nicht auf die lange Bank zu schieben.

Besonders auf dem Fussweg der Müdener Straße hat eine Wurzel einer Eiche das Pflaster des Fussweges wo weit angehoben, dass für Rollstuhl- oder Senioren-Dreiradfahrer es zu einer Gefährdung kommen konnte. Darauf haben wir ebenfalls hingewiesen und bereits wenige Tage nach dem einstimmigen Beschluss unseres Antrages wurden dort die Reparaturen ausgeführt und die Gefahrenstelle beseitigt.

Zu 4.: WGH-Antrag zur Akteneinsicht bei der Verwaltung in den Vorgang um die asbestkontaminierten Feldwege

Unserem Antrag auf Einsichtnahme unserer Fraktion wurde stattgegeben, wobei ein formeller Beschluss gem. Paragraph 58 NkomVG nicht erforderlich ist. Die WGH wird dazu unsere Fraktionsmitglieder Christian Schulze und Jörn Künzle entsenden, um sich ein möglichst umfassendes Bild von den Geschehnissen zu machen.

Zu 5.: SPD-Antrag und WGH-Antrag zu Suche nach Potenzialflächen für die Wohnbebauung wurde zu einem Tagesordnungspunkt zusammen gefasst

Hier ging es uns darum, dass die Gemeindeverwaltung weitere Potenzialflächen zur möglichen Siedlungserweiterung/Wohnbauflächen untersucht und dem Rat spätestens in der letzten Sitzung des Jahres 2020 vorstellt. Diese Untersuchung soll lediglich eine erste grobe

Abschätzung sein in Bezug auf:

  • mögliche Verkaufsbereitschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer,
  • Eignung hinsichtlich günstiger verkehrstechnischer Erschließung,
  • möglichst geringe Konflikte mit Umweltanforderungen,
  • Erstellung eines Baulückenverzeichnisses.

Da die gesamte Planung für Wohngebiete mehrere Jahre dauern kann, möchten wir deshalb rechtzeitig mögliche Potenzialflächen ermitteln, um danach ggf. mit der nächsten Haushaltsplanung 2021 die entsprechenden Planungskosten in den Haushalt einstellen.

Bezüglich der Wohnbaugrundstücke ist eine stetig hohe Nachfrage in der Gemeinde Hohne festzustellen, so dass mit dem zügigen Verkauf von weiteren Grundstücken auch im nächsten Jahr zu rechnen ist. Dies zeigt sich auch in dem raschen Ausbau zuletzt erschlossener Wohngebiete. Geht der Verkauf so weiter, würde die Gemeinde Hohne spätestens Ende 2021 über keine Flächenreserven für Wohngebiete mehr verfügen, sofern die Entwicklung weiter anhält.

Aufgrund der langen Planungszeit halten wir es für notwendig, eine entsprechende Flächensuche jetzt zu beginnen, um gegen Ende dieses Jahres weiter zu entscheiden. Eine Situation wie derzeit in Müden/A., Wesendorf o.ä., wäre mit einer vorausschauenden Planung weitestgehend auszuschließen.

Auch diesem Antrag stimmte der Rat einstimmig zu!

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